Allgemeine Schwangerenberatung (nach §2 SchkG)

Sozialrechtliche Beratung
Beantragung von Leistungen für Schwangere bei der Stiftung „Hilfe für Familien, Mutter und Kind“
Benötigte Unterlagen bei Einkommen:
Notwendige Unterlagen bei Bezug von sozialen Leistungen:
Beantragung von Hilfen bei der Stiftung „Familie in Not“ oder bei weiteren Stiftungen
Psychosoziale Beratung und Sexualaufklärung

Kontaktieren Sie uns zur Terminvergabe bitte unter 03 71 / 4 02 93 13 oder per E-Mail .
Bei dringendem Beratungsbedarf in der Schwangerschaft wenden Sie sich bitte außerhalb unserer Öffnungszeiten an das Hilfetelefon von vitaL:
VitaL – Beratung für Schwangere
Ungeplant schwanger? Konflikt? Ungewollt?
Gedanken an Abtreibung? Wir beraten und helfen!
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Hilfe-Telefon
0800 36 999 63
https://www.vita-l.de/


