Bitte beachten Sie, dass Beratungen nur mit Termin möglich sind.
Kontaktieren Sie uns zur Terminvergabe bitte unter 0371/4029313 oder per Mail .
» Allgemeine Schwangerenberatung (nach §2 SchkG)
- Beratung zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach in enger Vernetzung mit weiterführenden Hilfsangeboten
- Ermutigung und Suche nach Perspektiven im Schwangerschaftskonflikt (keine Pflichtberatung mit Beratungsbescheinigung)
» sozialrechtliche Beratung
- Information über gesetzliche Ansprüche (Mutterschutz, Elternzeit/ Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhalt…) sowie Rechte im Arbeitsleben
- Hilfe bei Antragstellungen, Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen, Vermittlung zu Fachberatungsstellen
- Hilfsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung und ihren Familien
» Beantragung von Leistungen für Schwangere bei der Stiftung „Hilfe für Familien, Mutter und Kind“
- Benötigte Unterlagen bei Einkommen:
- Einkommensnachweis beider Partner
- Mietvertrag
- Heizkosten pro Monat
- Wohngeld- und Kinderzuschlagsbescheid
- Nachweis über Unterhalt/Unterhaltsverpflichtungen
- Mutterpass
- Personalausweis
- Bankverbindung
- Notwendige Unterlagen bei ALG II – Bezug:
- ALG II – Bescheid
- Mutterpass
- Personalausweis
- Bankverbindung
» Beantragung von Hilfen bei der Stiftung „Familie in Not“ oder bei weiteren Stiftungen
» Psychosoziale Beratung
- Suche nach Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft (auch Adoption, Vertrauliche Geburt)
- Informationen zur Pränataldiagnostik
- Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung
- Informationen zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs sowie mögliche physische und psychische Folgen
- Begleitung nach dem Verlust eines Kindes (Fehl- oder Totgeburt)
- Angebote für Frauen nach einem Schwangerschaftsabbruch